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LMIV

Seit Dezember 2014 entfaltet die am 25. Oktober 2011 beschlossene Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) der Europäischen Union Geltung. Die LMIV wurde als Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 beschlossen und löst zum 13. Dezember 2014 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten die nationalen Umsetzungsakte der Etikettierungsrichtlinie ab.

Neu ist unter anderem die Allergenkennzeichnungspflicht.

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Zuarbeit für Ihre Getränkekarte stellen wir Ihnen nach Wunsch zur Verfügung.

Kennzeichnungspflichtige Hauptallergene

  • Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

Unter diesen Link bietet der Anbieter alle Infos zu Allergenen und Zusätzen für Ihre Speisekarte.